Verwaltungsgerichtshof 87/04/0137

87/04/0137Verwaltungsgerichtshof22.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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