Verwaltungsgerichtshof 87/04/0116

87/04/0116Verwaltungsgerichtshof28.03.1989

Regest

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987040116.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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