Verwaltungsgerichtshof 87/04/0084

87/04/0084Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

Das Verfahren wird wegen Unterlassung der Behebung eines Mangels gemäß § 33 Abs. 1 und 34 Abs. 2 VwGG eingestellt.

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