Verwaltungsgerichtshof 87/04/0026

87/04/0026Verwaltungsgerichtshof15.09.1987

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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