Verwaltungsgerichtshof 87/03/0163

87/03/0163Verwaltungsgerichtshof24.02.1988

Regest

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/03/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung des Strafausspruches einschließlich des Verfahrenskostenbeitrages wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. In Ansehung des Schuldspruches wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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