Verwaltungsgerichtshof 87/03/0091

87/03/0091Verwaltungsgerichtshof23.09.1987

Regest

Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Wildgehege

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/03/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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