Verwaltungsgerichtshof 87/03/0090

87/03/0090Verwaltungsgerichtshof23.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/03/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987030090.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.