Verwaltungsgerichtshof 87/03/0047

87/03/0047Verwaltungsgerichtshof14.06.1989

Regest

Arlbergstraßentunnel Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/03/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1987030047.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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