Verwaltungsgerichtshof 87/02/0165

87/02/0165Verwaltungsgerichtshof12.11.1987

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/02/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987020165.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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