Verwaltungsgerichtshof 87/02/0154

87/02/0154Verwaltungsgerichtshof20.04.1988

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/02/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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