Verwaltungsgerichtshof 87/02/0095

87/02/0095Verwaltungsgerichtshof16.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/02/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987020095.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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