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87/02/0083•Verwaltungsgerichtshof 87/02/0083
87/02/0083Verwaltungsgerichtshof16.12.1987
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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