Verwaltungsgerichtshof 87/01/0347

87/01/0347Verwaltungsgerichtshof18.05.1988

Regest

Anrufung der obersten Behörde Binnen 6 Monaten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/01/0347

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987010347.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.