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87/01/0319•Verwaltungsgerichtshof 87/01/0319
87/01/0319Verwaltungsgerichtshof23.03.1988
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsermittlung
1. Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet abgewiesen.
2. Der angefochtene Bescheid betreffend den Zweitbeschwerdeführer wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der Bund hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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