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87/01/0305•Verwaltungsgerichtshof 87/01/0305
87/01/0305Verwaltungsgerichtshof16.03.1988
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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