Verwaltungsgerichtshof 87/01/0286

87/01/0286Verwaltungsgerichtshof23.03.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/01/0286

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1988

Spruch

1. Die Beschwerdesachen werden zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden.

2. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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