Verwaltungsgerichtshof 87/01/0273

87/01/0273Verwaltungsgerichtshof02.03.1988

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 wichtiger Grund Gutachten Ergänzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/01/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen insgesamt in der Höhe von S 9.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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