Verwaltungsgerichtshof 87/01/0157

87/01/0157Verwaltungsgerichtshof20.01.1988

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/01/0157

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- und der mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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