Verwaltungsgerichtshof 87/01/0127

87/01/0127Verwaltungsgerichtshof09.09.1987

Regest

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 87/01/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987010127.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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