Verwaltungsgerichtshof 86/18/0210

86/18/0210Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Mitwirkung und Feststellung des Sachverhaltes Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Unfallschock Nachtrunk Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Strafmilderungsrecht Meldepflicht Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/18/0210

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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