Verwaltungsgerichtshof 86/18/0122

86/18/0122Verwaltungsgerichtshof12.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/18/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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