Verwaltungsgerichtshof 86/18/0095

86/18/0095Verwaltungsgerichtshof15.02.1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Zeugen Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/18/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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