Verwaltungsgerichtshof 86/18/0009

86/18/0009Verwaltungsgerichtshof07.05.1986

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/18/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986180009.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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