Verwaltungsgerichtshof 86/17/0105

86/17/0105Verwaltungsgerichtshof19.09.1986

Regest

Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/17/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1986
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1986:1986170105.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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