Verwaltungsgerichtshof 86/17/0091

86/17/0091Verwaltungsgerichtshof19.09.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/17/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1986

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten in jeder der beiden Beschwerdesachen Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 2.760,-- (zusammen daher S 5.520,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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