Verwaltungsgerichtshof 86/17/0086

86/17/0086Verwaltungsgerichtshof23.09.1988

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/17/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1988

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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