Verwaltungsgerichtshof 86/17/0068

86/17/0068Verwaltungsgerichtshof20.06.1986

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/17/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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