Verwaltungsgerichtshof 86/17/0062

86/17/0062Verwaltungsgerichtshof25.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/17/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.07.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Finanzen) Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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