Verwaltungsgerichtshof 86/17/0055

86/17/0055Verwaltungsgerichtshof29.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/17/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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