Verwaltungsgerichtshof 86/16/0106

86/16/0106Verwaltungsgerichtshof02.07.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/16/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986160106.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu setzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.