Verwaltungsgerichtshof 86/16/0067

86/16/0067Verwaltungsgerichtshof03.09.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/16/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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