Verwaltungsgerichtshof 86/16/0034

86/16/0034Verwaltungsgerichtshof13.03.1986

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/16/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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