Verwaltungsgerichtshof 86/15/0141

86/15/0141Verwaltungsgerichtshof25.01.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/15/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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