Verwaltungsgerichtshof 86/14/0200

86/14/0200Verwaltungsgerichtshof22.04.1992

Regest

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/14/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Mitbeteiligten zu Handen des oben genannten Rechtsanwaltes Aufwendungen in der Höhe von S 11.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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