Verwaltungsgerichtshof 86/14/0164

86/14/0164Verwaltungsgerichtshof07.02.1989

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/14/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1986140164.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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