Verwaltungsgerichtshof 86/14/0162

86/14/0162Verwaltungsgerichtshof07.02.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/14/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1986140162.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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