Verwaltungsgerichtshof 86/14/0129

86/14/0129Verwaltungsgerichtshof13.06.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/14/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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