Verwaltungsgerichtshof 86/14/0022

86/14/0022Verwaltungsgerichtshof13.09.1988

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/14/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von 9.780 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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