Verwaltungsgerichtshof 86/14/0008

86/14/0008Verwaltungsgerichtshof17.01.1989

Regest

Abfertigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/14/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1986140008.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 2.760,-- S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.