Verwaltungsgerichtshof 86/13/0144

86/13/0144Verwaltungsgerichtshof16.09.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/13/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986130144.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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