Verwaltungsgerichtshof 86/13/0097

86/13/0097Verwaltungsgerichtshof26.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/13/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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