Verwaltungsgerichtshof 86/12/0270

86/12/0270Verwaltungsgerichtshof29.02.1988

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0270

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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