Verwaltungsgerichtshof 86/12/0254

86/12/0254Verwaltungsgerichtshof15.01.1992

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Weisungen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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