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86/12/0196•Verwaltungsgerichtshof 86/12/0196
86/12/0196Verwaltungsgerichtshof29.02.1988
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Sachverständigengutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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