Verwaltungsgerichtshof 86/12/0184

86/12/0184Verwaltungsgerichtshof14.12.1987

Regest

Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986120184.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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