Verwaltungsgerichtshof 86/12/0125

86/12/0125Verwaltungsgerichtshof14.12.1987

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0125

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986120125.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die an der Montanuniversität Leoben im Rahmen der Studienrichtung Werkstoffwissenschaften abgelegten Prüfungen über Vorlesungen zur Höheren Mathematik I, II und III (5 + 4 + 2 st.) als Prüfungsteile aus Analysis für Lehramtskandidaten für den Studienzweig Mathematik (Lehramt an Höheren Schulen) an der Universität nicht anerkannt werden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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