Verwaltungsgerichtshof 86/12/0116

86/12/0116Verwaltungsgerichtshof14.12.1987

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Zufließen von Zahlungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1986120116.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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