Verwaltungsgerichtshof 86/12/0070

86/12/0070Verwaltungsgerichtshof19.09.1988

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Amtssachverständiger Person Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S1.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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