Verwaltungsgerichtshof 86/12/0015

86/12/0015Verwaltungsgerichtshof22.09.1986

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1986

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt. Die Anträge der Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.