Verwaltungsgerichtshof 86/12/0012

86/12/0012Verwaltungsgerichtshof10.06.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 86/12/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1991

Spruch

Die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 21. Juli 1982, Zl. 4040/24-1/82, betreffend Zuteilungsgebühr, wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 42 Abs. 4 VwGG als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.